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Themen: EU-Zollreform | 21. Sanktionspaket gegen Russland | Russland-Sanktionen: Umsetzung | Affiliates Rule - Was ist das? | BEX auf der Zollwärts
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BEXletter September 2026

Liebe Leserinnen und Leser,


für unser Herbstupdate legen wir den Schwerpunkt auf Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Fragen: das 21. EU-Sanktionspaket und wie sich die Russlandsanktionen in der Praxis umsetzen lassen.


Ab November nehmen die Affiliates Rules der Vereinigten Staaten auch Tochterunternehmen in Deutschland in die Haftung.

Einen echten Paukenschlag lieferte die EU vor zwei Wochen mit der Verabschiedung der neuen Zollreform. Für alle, die sich nicht durch die 281-seitige Verordnung lesen wollen, haben wir die wichtigsten Aspekte für Sie eingeordnet.


Auch beim EU-Indien-Abkommen gab es im September einen großen Schritt voran.


Abseits der rein fachlichen Inhalte berichten wir, wie im vergangenen BEXletter angekündigt, von unseren Eindrücken vom Zollwärts-Event in Essen, das letzte Woche stattfand.


Viel Spaß beim Lesen wünschen


Nese Öztunc & Stefan Kluge


EU-Zollreform 2026

Neue Regeln für Online-Handel und Plattformen

Am 16. September 2026 hat das EU-Parlament die größte Zollreform seit Jahrzehnten verabschiedet.


Was bedeutet das in Kürze?

Online-Plattformen aus Nicht-EU-Ländern gelten künftig offiziell als Importeure, ab spätestens 1. November 2026 fällt eine neue Bearbeitungsgebühr auf Pakete aus Drittstaaten an und mit dem „EU Customs Data Hub" entsteht ein zentrales digitales System, das über 111 nationale Softwarelösungen ablösen soll. Koordiniert wird das Ganze künftig von einer neuen EU-Zollbehörde (EUCA). 

Mehr Details zu diesen spannenden Punkten gibt es in unserem Blog-Beitrag zu lesen.

Die BIS „Affiliates Rule“

US-Exportkontrollen auf ausländische Tochtergesellschaften

Die US-Behörde BIS lässt ab dem 10. November 2026 voraussichtlich eine Regel wieder aufleben, die für Unternehmen mit internationalen Beteiligungen unangenehme Folgen haben kann: die sogenannte „Affiliates Rule“ oder 50%-Regel.


Sie besagt, dass ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen automatisch denselben US-Exportkontrollen unterliegen wie ihre Mutterunternehmen – sobald gelistete Parteien (etwa von der Entity List oder Sanktionslisten) zusammen 50 Prozent oder mehr der Anteile halten. Das gilt selbst dann, wenn die Tochter selbst nirgends gelistet ist und mehrere kleinere Beteiligungen erst gemeinsam die Schwelle überschreiten.


Betroffen sind vor allem Unternehmen mit Joint Ventures, internationalen Lieferketten oder Beteiligungsstrukturen:

Vor jedem Export oder Weiterverkauf von US-Waren, -Software oder -Technologie muss künftig genau geprüft werden, wem die beteiligten Firmen tatsächlich gehören – auch über mehrere Ebenen hinweg. Bleiben die Eigentumsverhältnisse unklar, verlangt die Regel, entsprechende Zweifel („Red Flags“) aktiv aufzuklären oder vorab eine Lizenz einzuholen. Wer das versäumt, riskiert unwissentlich einen Verstoß gegen US-Exportrecht – mit entsprechenden Konsequenzen für die gesamte Lieferkette.

Das 21. Sanktionspaket gegen Russland
Krypto, Schattenflotte und Ölraffinerien

Mit 218 neuen Listungen ist es das bislang umfangreichste EU-Sanktionspaket gegen Russland. Im Fokus: über 100 Banken, Krypto-Dienstleister, 40+ Schattenflotten-Tanker – und erstmals direkt sanktionierte Ölraffinerien in Russland und Belarus.

Für exportierende Unternehmen heißt das: Compliance-Listen zeitnah aktualisieren, besonders bei Zahlungsflüssen zu neu gelisteten Banken. Details im Beitrag.


Wann genau das 22. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht wird, ist bisher noch nicht bekannt. Vermutet wird, dass die bisherigen Sanktionen weiter verschärft werden sollen, um den Druck auf Russland zu erhöhen.


Sanktionen gegen Russland

Wie werden diese umgesetzt?

In 4 Schritten sicher durch die Russland-Sanktionsprüfung


Mit dem 21. Sanktionspaket der EU wird die Prüfung Ihrer Geschäftsbeziehungen immer komplexer – aber ein klarer Prüfprozess schafft Sicherheit. Unsere Juristin Ulrike Jasper von der AEB zeigt, wie Unternehmen systematisch vorgehen:


1️⃣ Geschäftspartnerprüfung – Abgleich mit der CFSP-Liste und weiteren relevanten Sanktionslisten
2️⃣ Embargoprüfung – Bestehen länderspezifische Beschränkungen?
3️⃣ Güterlistenprüfung – Fällt Ihr Produkt unter kontrollierte Güter?
4️⃣ Catch-all-Prüfung – Gibt es einen möglichen militärischen Verwendungszweck?


Besonders wichtig: Auch mittelbare Bereitstellungsverbote können greifen – etwa wenn ein Geschäftspartner im Eigentum einer sanktionierten Person steht, ohne selbst gelistet zu sein.

Jetzt den vollständigen Prüfleitfaden lesen!

Freihandelsabkommen 

EU-Indien

Finale Umsetzungsphase

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien hat in den letzten Monaten erhebliche Fortschritte gemacht und befindet sich nun in der finalen Umsetzungsphase.

Die Europäische Kommission hat im September ihre Vorschläge dem Rat vorgelegt, damit das Handelsabkommen offiziell unterschrieben werden kann. Das bedeutet, dass sich das Freihandelsabkommen aktuell in der Ratifizierungsphase auf EU-Seite befindet. 

Alle Entwicklungen zu diesem Thema und weiteren Freihandelsabkommen gibt es in unserem Beitrag zu den Freihandelsabkommen der EU, der stetig aktualisiert wird. Es lohnt sich, hier immer wieder nachzulesen.

Die Zollwärts 2026

Zwei Tage voller Impulse, Austausch und neuer Perspektiven

Zwei Tage lang drehte sich bei der Zollwärts 2026 alles um Zoll, Außenwirtschaft  und die Menschen dahinter. Auch wir von BEX waren bei der Veranstaltung der Grenzlotsen in Essen dabei – und haben jede Menge fachliche Impulse, neue Perspektiven und spannende Gespräche mitgenommen.


Besonders wertvoll waren für uns die praxisnahen Workshops und die fachlich vielseitigen Beiträge der Speaker. Denn gerade der Austausch mit anderen Zoll- und Außenhandelsexpert zeigt, welche Themen Unternehmen aktuell bewegen und wo sich Anforderungen und Prozesse verändern.


Was wir davon mitnehmen?


Neue Ideen, wertvolles Praxiswissen und einen noch besseren Blick auf die Herausforderungen, vor denen unsere Kunden im Arbeitsalltag stehen.

Genau dieser Austausch ist für uns ein wichtiger Teil unserer Arbeit: Wir möchten nicht nur Software für Zoll- und Außenhandelsprozesse entwickeln, sondern verstehen, was Unternehmen wirklich beschäftigt. Die Impulse aus Veranstaltungen wie der Zollwärts helfen uns dabei, unser Wissen weiterzugeben, neue Themen frühzeitig aufzugreifen und unsere Lösungen kontinuierlich an den Anforderungen der Praxis auszurichten.

Und natürlich durfte auch der persönliche Austausch nicht fehlen. Viele gute Gespräche und neue Kontakte haben die zwei Tage für uns abgerundet.

Die Location hätte dafür kaum passender sein können: die Grand Hall im UNESCO-Welterbe Zollverein in Essen – Industriekultur trifft Zukunftsthemen.


Unser Fazit: Zollwärts 2026 hat uns fachlich und persönlich viele neue Impulse mitgegeben. Und genau diese möchten wir mitnehmen in unseren Arbeitsalltag – und weitergeben an unsere Kunden und Partner.


Vielen Dank an das Team der Grenzlotsen für die gelungene Veranstaltung und die vielen wertvollen Begegnungen!


Neues aus dem BEX-Glossar

Praktisches Wissen rund um den Außenhandel

Die ATLAS Ausfuhranmeldung einfach erklärt

– eine Anleitung und wichtige Antworten für Unternehmen

MRN, EUR.1, CO – wer zum ersten Mal eine elektronische Ausfuhranmeldung für den Zoll durchführt, kann sich schnell überfordert fühlen. Kein Wunder, denn bei der Zollabwicklung ist nicht nur Wissen über zahlreiche Fachbegriffe gefragt


In unserem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema Ausfuhranmeldung. Reinlesen lohnt sich!

Endverbleibserklärung: Was Exporteure bei EVE und BAFA-Antrag beachten müssen

Wer genehmigungspflichtige Güter exportiert oder innerhalb bestimmter Konstellationen verbringt, muss gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) häufig nachweisen, wer die Güter erhält, wer sie tatsächlich nutzt und wofür sie bestimmt sind.

Unser Ratgeber erklärt, wann eine EVE benötigt wird, welches BAFA-Muster passt und worauf Unternehmen achten sollten.

EORI-Nummer Special!


Zu diesem Thema liefern wir in diesem Newsletter gleich zwei informative Artikel:

EORI-Nummer beantragen: Anleitung & Antworten auf häufig gestellte Fragen


Will man zum ersten Mal Waren importieren oder exportieren, steht man meist relativ schnell vor einem Kürzel, das im Alltag bisher keine Rolle gespielt hat: EORI.

Hier die vollständige Anleitung lesen!


EORI-Nummer prüfen oder herausfinden: Nummer finden oder Gültigkeit bestätigen


In diesem Ratgeber erklären wir, wie man die eigene EORI-Nummer herausfindet, die Gültigkeit einer EORI-Nummer geprüft werden kann und was die verschiedenen Prüfergebnisse bedeuten.


Bilder wurden teilweise mit KI erstellt.


Gender Disclaimer: Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.


Wir bei BEX hoffen, dass diese Informationen auf Ihr Interesse stoßen. Wir möchten Sie über neue Angebote und Entwicklungen bei BEX auf dem Laufenden halten. Wenn Sie keine Mails mehr erhalten möchten, können Sie sich über diesen Link abmelden.



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