Share

Neues von der BEX | Videoreihe zum US-Exportkontrollrecht | neue EU-Freihandelsabkommen | Stand zu EU-Sanktionen gegen Russland
 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
Homepage
 
BEXletter März 2026
 
 
Liebe Leserinnen und Leser,

was macht der Mann da wieder im Weißen Haus? Venezuela, Iran, morgen vielleicht Kuba? Schwer da Schritt zu halten. Das weiß auch unsere Kollegin Ruth Setzler, die den Artikel über das Trumpsche Zollspiel ständig aktualisieren darf. Auch die Entscheidung des Supreme Court bezüglich der Notstandszölle birgt eher Ernüchterung als realistische Chancen auf Rückerstattungen.

Während die US-Außenpolitik ein einziger Brennpunkt zu sein scheint, gibt es aber auch so manche amerikanische Dauerbrenner, wie die Frage "Wie betrifft uns das US-Exportkontrollrecht?" Auf diese und weitere Fragen gibt Dr. Ulrike Jasper in ihrer Videoreihe die passenden Antworten.

Die EU macht in dieser angespannten Lage aus meiner Sicht das Richtige – sie streckt weiter die Hände nach verlässlicheren Partnern aus, um durch diese Zusammenarbeit wirtschaftliche Erfolge für die Zukunft zu sichern. So tritt das EU-Mercosur-Abkommen nach 25 Jahren Verhandlungen am 1. Mai vorläufig in Kraft und die Verhandlungen mit Indien wurden im Januar erfolgreich abgeschlossen. Für eine Überraschung sorgte zudem die Unterzeichnung des EU-Australien-Abkommens am 24. März – welches zuletzt 2023 noch als gescheitert galt. Andere Maßnahmen der EU, wie das 20. Sanktionspaket gegen Russland, hängen wiederum in Abstimmungsprozessen fest.

Und was macht die BEX? Nun – im Grunde das, was wir immer tun: konsequent daran arbeiten, sichere und zuverlässige Services zu bieten – nur haben wir bisher wenig nach außen getragen, welchen Aufwand wir besonders in puncto Sicherheit betreiben. Das ändert sich nun ein Stück weit mit unserer Seite zur Informationssicherheit, auf der wir neben allen Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit auf alle relevanten Dokumente zu diesen Themen verlinken.

Abschließend weise ich gern auf unsere erstmalige Teilnahme bei der ZOLLWÄRTS, dem Fachkongress zu Zoll und Außenwirtschaft im September hin, sowie die damit verbundene Chance, mit unserem Promocode 10% beim Ticket zu sparen.

Bis dahin melden wir uns im Juni mit dem nächsten BEXletter und wünschen Ihnen
einen schönen Start ins Frühjahr.

Stefan Kluge
Videoreihe zum US-Exportkontrollrecht
Wann ist man betroffen?
Wussten Sie, dass amerikanische Gesetze auch für Ihr Unternehmen in Deutschland gelten können – selbst wenn Sie noch nie einen Fuß auf US-amerikanischen Boden gesetzt haben?
In unserer neuen Videoreihe nimmt Sie Rechtsexpertin Ulrike mit in die spannende (und manchmal verwirrend-amüsante) Welt des US-Reexportkontrollrechts. Komplex? Ja. Trocken? Nein! Mit einem Augenzwinkern und klaren Erklärungen wird aus schwerem Rechtsstoff verständliches und sogar unterhaltsames Wissen – damit Sie bestens vorbereitet sind. Keine trockene Juristerei, versprochen!

Freihandelsabkommen der EU
Ein Frühjahr der Abschlüsse – mit demokratischen Leitplanken
Die EU macht ernst: Das EU-Mercosur-Abkommen tritt am 1. Mai vorläufig in Kraft – nach 25 Jahren Verhandlungen. Dass es so weit kam, ist auch dem Einsatz von Ursula von der Leyen zu verdanken. Doch selbst gut gemeinte Initiativen müssen in der EU den Weg durch demokratische Kontrollmechanismen nehmen: Frankreich hatte das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Ebenfalls abgeschlossen wurden im Januar die Verhandlungen zum EU-Indien-Abkommen und für eine Überraschung sorgte die Unterzeichnung des EU-Australien-Abkommens am 24. März.

Einen Überblick über diese aktuellen Entwicklungen und die übrigen Freihandelsabkommen der EU erhalten Sie
hier.
EU-Russlandsanktionen
20. Sanktionspaket steckt fest
Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine hat die EU inzwischen 19 Sanktionspakete verabschiedet. Der Entwurf für das 20. Paket steht bereit – scheiterte bislang jedoch an einer politischen Blockade. Gleichzeitig traten in den vergangenen Wochen mehrere neue Einzelmaßnahmen in Kraft, die für Unternehmen unmittelbare Relevanz haben. Wir geben einen aktuellen Überblick.

Informationssicherheit bei BEX
Transparent und Informativ
Auf unserer neuen Seite zur Informationssicherheit geben wir Einblick in die Maßnahmen, die wir täglich ergreifen, um Ihre Daten zu schützen: von unserer ISO-27001-Zertifizierung über technische Vorkehrungen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung bis hin zu organisatorischen Standards wie regelmäßigen Audits und Schulungen. Mit BEX als Tochterunternehmen der AEB SE profitieren Sie dabei von einer Infrastruktur, die sonst nur Großkonzernen vorbehalten ist – betrieben ausschließlich in deutschen Rechenzentren und vollständig DSGVO-konform. Einen Überblick über alle relevanten Dokumente und Zertifikate finden Sie hier.
Neues aus dem BEX-Glossar
Praktisches Wissen rund um das Thema Außenhandel
 
Vorteile des Ermächtigten Ausführers (EA)
Erfahren Sie, wie der Status des Ermächtigten Ausführers (EA) Unternehmen im internationalen Handel entscheidende Vorteile verschafft und welche Schritte notwendig sind, um diesen Sonderstatus zu erlangen.

🔹
Zollvergünstigungen nutzen: Ermächtigte Ausführer können selbstständig Zollvergünstigungen durch internationale Handelsabkommen geltend machen, ohne auf das Binnenzollamt angewiesen zu sein.
🔹
Weniger Formalitäten: Durch den EA-Status entfallen aufwändige Anträge für Warenverkehrsbescheinigungen, was Zeit und Ressourcen spart.
🔹
Erweiterte Handelsmöglichkeiten: Der EA-Status ermöglicht Exporte in Länder wie Südkorea, wo die Beantragung von Warenverkehrsbescheinigungen für höhere Warenwerte nicht möglich ist.
🔹
Rechtliche Verantwortung: Mit den Privilegien kommen auch zusätzliche rechtliche Verpflichtungen, die eine sorgfältige innerbetriebliche Organisation erfordern.

👉 Lesen Sie den vollständigen Artikel, um zu erfahren, wie Sie als Unternehmer den Status des Ermächtigten Ausführers beantragen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

 
Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerbefreiung
Um von der Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer zu profitieren, ist der richtige Ausfuhrnachweis unerlässlich.

🔹 Wichtige Informationen: Erfahren Sie, warum der Ausfuhrnachweis entscheidend für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 und § 6 UStG ist.
🔹
Voraussetzungen: Lernen Sie die spezifischen Anforderungen kennen, die für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr in Drittländer gelten.
🔹
Dokumentation: Entdecken Sie die verschiedenen Beleg- und Buchnachweise, die Sie zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben benötigen.
🔹
Praxisnahe Tipps: Holen Sie sich wertvolle Hinweise zur effizienten Abwicklung Ihrer Ausfuhranmeldungen.

👉 Jetzt den Artikel lesen und alle Details erfahren!
BEX on the Move
Veranstaltungen
 
24.-25. September 2026: Zollwärts - Grand Hall Zollverein, Essen
Seien Sie Teil des Must-Attend-Events für alle Zollverantwortlichen! Zollwärts bietet Ihnen die perfekte Plattform, um sich über Innovationen und moderne Technologien auszutauschen, die Ihren Arbeitsalltag im Zoll und der Exportkontrolle optimieren.
Profitieren Sie von spannenden Formaten, vielseitigem Networking und einer Menge Spaß!

Mit unserem exklusiven Promo-Code (BEX10) erhalten Sie 10 % Nachlass auf Ihr Ticket!

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, sich zu vernetzen und weiterzuentwickeln – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Linkedin
 
Youtube
 
Instagram
 
Facebook
 
Website
Bilder wurden teilweise mit KI erstellt.

Gender Disclaimer: Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

Copyright © 2026 BEX Components AG, All rights reserved

Abmelden
Wir bei BEX hoffen, dass diese Informationen auf Ihr Interesse stoßen. Wir möchten Sie über neue Angebote und Entwicklungen bei BEX auf dem Laufenden halten. Wenn Sie keine Mails mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.


Email Marketing by ActiveCampaign